Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) darf seine Beamtenpension trotz einer Verurteilung wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage vorerst behalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz am Freitag in einem Eilverfahren.
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In dem Rechtsstreit geht es unter anderem um Fragen, wie die einschlägigen Vorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes für Verurteilungen in verschiedenen Konstellationen anzuwenden sind.
Dies spielt ein Rolle, weil es im dem Landesgesetz unterschiedliche Vorgaben für Taten gibt, die während sowie nach der Beendigung einer Beamtentätigkeit begangen wurden. Im Fall Deubels ist das besonders relevant, weil dieser wegen mehrerer einzelner Delikte verurteilt wurde, die er außerdem zu unterschiedlichen Zeitpunkten beging.
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Nach den im Versorgungsgesetz aufgeführten Maßgaben werde die Schwelle eindeutig nicht erreicht.
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Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste damals dafür einspringen.
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In dem Rechtsstreit geht es unter anderem um Fragen, wie die einschlägigen Vorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes für Verurteilungen in verschiedenen Konstellationen anzuwenden sind.
Dies spielt ein Rolle, weil es im dem Landesgesetz unterschiedliche Vorgaben für Taten gibt, die während sowie nach der Beendigung einer Beamtentätigkeit begangen wurden. Im Fall Deubels ist das besonders relevant, weil dieser wegen mehrerer einzelner Delikte verurteilt wurde, die er außerdem zu unterschiedlichen Zeitpunkten beging.
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Nach den im Versorgungsgesetz aufgeführten Maßgaben werde die Schwelle eindeutig nicht erreicht.
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Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste damals dafür einspringen.
Stellt sich die Frage, was solch ein Ministertalent noch alles anstellen muss.
Vielleicht ...
Die Maut-Betreiber, die Unternehmen Kapsch und Eventim, verlangen unterdessen Schadensersatz von mehr als 560 Millionen Euro.
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