Erst an der letzten Hürde scheitert die von den Parlamentariern angestrebte Errichtung der Meinungsdiktatur:
https://www.tichyseinblick.de/daili-...t-gescheitert/
Das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) als Prestigeprojekt vorangetriebene Gesetz gegen „Hasskriminalität im Internet“ ist in der vorliegenden Form gescheitert. Nach Hinweisen sowohl von Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags als auch des Bundespräsidialamts, das Gesetz sei klar verfassungswidrig, entschied Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die schon von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Regelung nicht zu unterzeichnen.
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Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Kritik steht die Pflicht für soziale Netzwerke, möglicherweise strafbare Postings etwa auf Facebook und Twitter auf Verdacht an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dazu sollten auch Bestandsdaten weitergeleitet werden, etwa die IP-Adresse und der Name oder die Wohnanschrift des jeweiligen Nutzers, ohne dass überhaupt ein von Ermittlern bestätigter Anfangsverdacht vorliegen würde.
Etwa vier Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli, eine Datenabfrage sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und setze einen konkreten Verdacht voraus, sie dürfe also nicht „ins Blaue hinein“ geschehen.
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Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Kritik steht die Pflicht für soziale Netzwerke, möglicherweise strafbare Postings etwa auf Facebook und Twitter auf Verdacht an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dazu sollten auch Bestandsdaten weitergeleitet werden, etwa die IP-Adresse und der Name oder die Wohnanschrift des jeweiligen Nutzers, ohne dass überhaupt ein von Ermittlern bestätigter Anfangsverdacht vorliegen würde.
Etwa vier Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli, eine Datenabfrage sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und setze einen konkreten Verdacht voraus, sie dürfe also nicht „ins Blaue hinein“ geschehen.
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