Ab wann spricht man eigentlich von einem gescheiterten Staat? Der langjährige TV-Journalist bei SAT.1 und N24, Hans-Hermann Gockel, schreibt dazu in seinem im Herbst 2015 erschienenen, sehr lesenswertem Buch „Finale Deutschland“ folgendes:
„Die Politikwissenschaft spricht von einem gescheiterten Staat, wenn drei Funktionen nicht mehr erfüllt sind: die Wohlfahrt, die Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit. Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er die Realität in Deutschland einschätzt. Aber es sollte schon zu denken geben, wenn ein Staat nicht weiß, wen er sich ins Land holt. Und es sollte noch mehr zu denken geben, dass deutsche Behörden quasi gezwungen sind, den Märchenerzählungen wildfremder Menschen Glauben zu schenken. Um dann im Nachhinein erfahren zu müssen, dass Kriminelle mit ihrer amtlich bescheinigten falschen Identität durch Deutschland touren. Der über die Sendung Aktenzeichen XY publik gemachte Fall war dafür ein Paradebeispiel.“
Welches Beispiel aus der Sendung Aktenzeichen XY meint der Autor?
Er meint die Sendung vom 04. Februar 2015. Hier das, was der TV-Journalist Gockel zu dieser Sendung schreibt:
„Die Sendung Aktenzeichen XY ist gerade 25 Minuten alt. Der Moderator Rudi Cerne kommt zum zweiten Fall des Abends. Und die Zuschauer trauen ihren Ohren nicht. Verständlich, denn das in der Sendung Geschilderte klingt für Außenstehende wirklich unglaublich. Selbst diejenigen, die sich ihren kritischen Blick auf die Realität in Deutschland von keinem Politiker verbieten lassen, lernen an diesem Abend noch dazu.
Wie sich später - bei meinen eigenen Recherchen - herausstellt, steht dieser Fall beispielhaft für das Desaster der deutschen Asylpolitik. Hier aber zunächst der exakte Wortlaut der Fernseh-Fahndung:“
»Es geht um einen 16-jährigen Jugendlichen aus Marokko, der hier in der Bundesrepublik Schutz vor Verfolgung, Folter und einem grausamen Tod suchte - aber genau diesen Tod hier fand. Der Jugendliche wollte am 26. September 2014 spätabends zusammen mit anderen, wie es im Amtsdeutsch heißt, unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen mit dem Zug von Bremen nach Hamburg fahren. Im Zug befand sich eine weitere Gruppe junger Asylbewerber. Noch bevor der Zug den Bahnhof verlassen hatte, kam es zwischen beiden Gruppen zu einem heftigen Streit. Dabei wurde der 16-Jährige durch Messerstiche schwer verletzt. Eine Oberschenkelarterie wurde durchtrennt.
Nachdem ein Fahrgast die Notbremse gezogen hatte, türmte ein Großteil der Jugendlichen. Der Schwerverletzte sowie ein gleichaltriger Jugendlicher, der leicht verletzt war, blieben zurück und kamen ins Krankenhaus. Dort verstarb der 16-Jährige einige Tage später aufgrund seines hohen Blutverlustes.
Dieser junge Mann (an dieser Stelle wird ein Foto des Tatverdächtigen eingeblendet), so ergaben die Ermittlungen der Bremer Kripo, soll der Messerstecher sein: Mohammed Abdel-laoui, 20 Jahre alt und gebürtiger Marokkaner. Diese Personalie hat er jedenfalls in seinem Asylantrag angegeben.
Die Kripo hat allerdings Zweifel, ob diese Angaben überhaupt stimmen. Zumindest sein Alter wird eher auf 30 geschätzt. Wie die Kripo weiter herausfand, lebte der Mann längere Zeit illegal in Spanien und Frankreich, bevor er in die Bundesrepublik kam und hier Asyl beantragte.«
„Die Politikwissenschaft spricht von einem gescheiterten Staat, wenn drei Funktionen nicht mehr erfüllt sind: die Wohlfahrt, die Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit. Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er die Realität in Deutschland einschätzt. Aber es sollte schon zu denken geben, wenn ein Staat nicht weiß, wen er sich ins Land holt. Und es sollte noch mehr zu denken geben, dass deutsche Behörden quasi gezwungen sind, den Märchenerzählungen wildfremder Menschen Glauben zu schenken. Um dann im Nachhinein erfahren zu müssen, dass Kriminelle mit ihrer amtlich bescheinigten falschen Identität durch Deutschland touren. Der über die Sendung Aktenzeichen XY publik gemachte Fall war dafür ein Paradebeispiel.“
Welches Beispiel aus der Sendung Aktenzeichen XY meint der Autor?
Er meint die Sendung vom 04. Februar 2015. Hier das, was der TV-Journalist Gockel zu dieser Sendung schreibt:
„Die Sendung Aktenzeichen XY ist gerade 25 Minuten alt. Der Moderator Rudi Cerne kommt zum zweiten Fall des Abends. Und die Zuschauer trauen ihren Ohren nicht. Verständlich, denn das in der Sendung Geschilderte klingt für Außenstehende wirklich unglaublich. Selbst diejenigen, die sich ihren kritischen Blick auf die Realität in Deutschland von keinem Politiker verbieten lassen, lernen an diesem Abend noch dazu.
Wie sich später - bei meinen eigenen Recherchen - herausstellt, steht dieser Fall beispielhaft für das Desaster der deutschen Asylpolitik. Hier aber zunächst der exakte Wortlaut der Fernseh-Fahndung:“
»Es geht um einen 16-jährigen Jugendlichen aus Marokko, der hier in der Bundesrepublik Schutz vor Verfolgung, Folter und einem grausamen Tod suchte - aber genau diesen Tod hier fand. Der Jugendliche wollte am 26. September 2014 spätabends zusammen mit anderen, wie es im Amtsdeutsch heißt, unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen mit dem Zug von Bremen nach Hamburg fahren. Im Zug befand sich eine weitere Gruppe junger Asylbewerber. Noch bevor der Zug den Bahnhof verlassen hatte, kam es zwischen beiden Gruppen zu einem heftigen Streit. Dabei wurde der 16-Jährige durch Messerstiche schwer verletzt. Eine Oberschenkelarterie wurde durchtrennt.
Nachdem ein Fahrgast die Notbremse gezogen hatte, türmte ein Großteil der Jugendlichen. Der Schwerverletzte sowie ein gleichaltriger Jugendlicher, der leicht verletzt war, blieben zurück und kamen ins Krankenhaus. Dort verstarb der 16-Jährige einige Tage später aufgrund seines hohen Blutverlustes.
Dieser junge Mann (an dieser Stelle wird ein Foto des Tatverdächtigen eingeblendet), so ergaben die Ermittlungen der Bremer Kripo, soll der Messerstecher sein: Mohammed Abdel-laoui, 20 Jahre alt und gebürtiger Marokkaner. Diese Personalie hat er jedenfalls in seinem Asylantrag angegeben.
Die Kripo hat allerdings Zweifel, ob diese Angaben überhaupt stimmen. Zumindest sein Alter wird eher auf 30 geschätzt. Wie die Kripo weiter herausfand, lebte der Mann längere Zeit illegal in Spanien und Frankreich, bevor er in die Bundesrepublik kam und hier Asyl beantragte.«
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