Datenberge erzeugen früher oder später "weitere" Begehrlichkeiten und der nachfolgende Datenberg ist mit den Möglichkeiten des Data Minings/"Big data" der heilige Gral:
https://www.heise.de/newsticker/meld...g-3931149.html
Bleibt abzuwarten, ob er von der DDR 2.0 angezapft wird, verkauft wird, oder geraubt und anschließend verkauft wird.
Ohne Bargeld könnte man sich dem überhaupt nicht mehr entziehen.
Die überarbeiteten EU-Vorgaben gegen Geldwäsche führen laut Rechtswissenschaftlern dazu, dass der Zahlungsverkehr künftig "fast vollständig überwacht ist". Transaktionsdaten könnten jahrzehntelang auf Vorrat gespeichert werden.
Juristen kritisieren den Kompromiss für eine Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung scharf, auf den sich die EU-Gremien kurz vor Weihnachten geeinigt hatten. Der Zahlungsverkehr werde damit künftig "fast vollständig überwacht", moniert die Rechtswissenschaftlerin Carolin Kaiser gegenüber heise online. Finanzinstitute müssten etwa Belege zu sämtlichen Transaktionen "fünf bis maximal zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung" auf Vorrat speichern. Da etwa ein Bankkonto oft über mehrere Jahrzehnte lang geführt werde, ergebe sich eine sehr lange, im Einzelfall nicht vorhersehbare Aufbewahrungsfrist.
Gültig für Banken, Steuerberater und sogar Kryptobörsen
Für die Expertin, die an der Universität Groningen zu europäischem Technologierecht forscht, ergeben sich damit "erstaunliche Parallelen" zur lange umkämpften Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 kippte. Beide Instrumente beträfen prinzipiell jeden europäischen Bürger. So sei die Geldwäscherichtlinie nur auf Banken anwendbar, sondern erstrecke sich unter anderem auch auf Makler, Steuerberater, Notare und Casinos. Mit der jüngsten Reform kämen zudem Börsen dazu, auf denen Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple gehandelt werden.
[...]
"Durch die Maßnahmen der Geldwäscherichtlinie fällt die Privatsphäre praktisch weg, wenn es um Dienstleistungen von Verpflichteten geht", resümiert die Expertin. Wenn alle Geldgeschäfte einer Person festgelegt und verfolgbar würden, ließen sich sehr genaue Schlüsse auf ihr Privatleben ziehen. Ferner würden Datenbanken, die ursprünglich unter der Geldwäscherichtlinie angelegt wurden, bereits jetzt für andere Zwecke benutzt. In der Fachzeitschrift International Data Privacy Law vom April skizziert Kaiser zusammen mit ihrer niederländischen Kollegin Jonida Milaj so eine kommende "Massenüberwachung" von Bankkunden.
Juristen kritisieren den Kompromiss für eine Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung scharf, auf den sich die EU-Gremien kurz vor Weihnachten geeinigt hatten. Der Zahlungsverkehr werde damit künftig "fast vollständig überwacht", moniert die Rechtswissenschaftlerin Carolin Kaiser gegenüber heise online. Finanzinstitute müssten etwa Belege zu sämtlichen Transaktionen "fünf bis maximal zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung" auf Vorrat speichern. Da etwa ein Bankkonto oft über mehrere Jahrzehnte lang geführt werde, ergebe sich eine sehr lange, im Einzelfall nicht vorhersehbare Aufbewahrungsfrist.
Gültig für Banken, Steuerberater und sogar Kryptobörsen
Für die Expertin, die an der Universität Groningen zu europäischem Technologierecht forscht, ergeben sich damit "erstaunliche Parallelen" zur lange umkämpften Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 kippte. Beide Instrumente beträfen prinzipiell jeden europäischen Bürger. So sei die Geldwäscherichtlinie nur auf Banken anwendbar, sondern erstrecke sich unter anderem auch auf Makler, Steuerberater, Notare und Casinos. Mit der jüngsten Reform kämen zudem Börsen dazu, auf denen Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple gehandelt werden.
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"Durch die Maßnahmen der Geldwäscherichtlinie fällt die Privatsphäre praktisch weg, wenn es um Dienstleistungen von Verpflichteten geht", resümiert die Expertin. Wenn alle Geldgeschäfte einer Person festgelegt und verfolgbar würden, ließen sich sehr genaue Schlüsse auf ihr Privatleben ziehen. Ferner würden Datenbanken, die ursprünglich unter der Geldwäscherichtlinie angelegt wurden, bereits jetzt für andere Zwecke benutzt. In der Fachzeitschrift International Data Privacy Law vom April skizziert Kaiser zusammen mit ihrer niederländischen Kollegin Jonida Milaj so eine kommende "Massenüberwachung" von Bankkunden.
Bleibt abzuwarten, ob er von der DDR 2.0 angezapft wird, verkauft wird, oder geraubt und anschließend verkauft wird.
Ohne Bargeld könnte man sich dem überhaupt nicht mehr entziehen.
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